Als Sicherheitsfachkraft im vorbeugenden Brandschutz, bieten wir ihnen optimale Beratung.
Wir bieten unsere Erfahrungen und Dienstleistungen nicht nur im industriellen und gewerblichen Bereich an. Auch im privaten Bereich, kommt es auf Grund von automatisierten Abläufen und Steuerungen, immer wieder zu Situationen, wo zum Beispiel durch Stromausfälle, gewisse Fluchtwege, im Ernstfall nicht mehr zur Verfügung stehen.
Kennen sie ihre Fluchtwege? Sind Feuerlöscher vorhanden und richtig positioniert? Bekommen sie ihre Rollos auch im Falle eines Stromausfalles auf?
Rauchmelder können nicht nur Leben retten, sie sind auch mittlerweile in allen Bundesländern Pflicht für Umbauten und Neubauten.
Rauchmelderpflicht in Österreich
Mittlerweile wurde die OiB-Richtlinie 2 in allen Bundesländern umgesetzt. Allerdings wurde lediglich in Kärnten auch die Nachrüstung bestehender Wohnungen mit Rauchwarnmeldern bis zum 30.06.2013 vorgeschrieben.
In den anderen Bundesländern ist die Ausrüstung nur bei Neubauten und Umbauten erforderlich.
Hier können sie die OiB-Richtline 2 vom Österreichischen Institut für Bautechnik herunterladen.
Wo brauche ich einen Rauchmelder
Im Unterschied zu unseren Nachbarn in Deutschland, wo in jedem Schlafraum und im Flur ein Rauchwarnmelder vorgesehen ist, muss in Österreich in jedem Aufenthaltsraum, somit auch im Wohnzimmer, Arbeitszimmer, Hobbyraum usw…, und auch im Flur ein Rauchwarnmelder installiert werden.